Mieterwechsel

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Sofern Sie die Heizungs- und Wasserzählerstände selbst ermitteln, teilen Sie uns die Ablesewerte, bitte entweder mit nachstehendem Formular - oder besser - mit dem entsprechenden Formular des Heizkostenabrechnungsunternehmens mit. 


Die Ab- und Anmeldung für den Strom in den vermieteten Räumen muss direkt durch den Mieter bei seinem Stromversorger erfolgen. Für den Zugang zum Zählerraum vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit dem Hausmeister.


Bitte beachten Sie, dass Sie gem. Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, dem Mieter eine Bestätigung über den tatsächlich erfolgten Einzug auszustellen. Der Mieter benötigt diese Bestätigung zur Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde. Sie können hierzu folgendes Formular verwenden:

Wohnungsgeberbestätigung

Mieterwechsel

Hinweis: Sofern die Ablesewerte der Erfassungsgeräte nicht mitgeteilt oder durch die Heizkostenfirma abgelesen wurden, erfolgt die Aufteilung nach sog. Gradtagszahlen. Wenn Sie eine Zwischenablesung durch das Heizkostenabrechnungsunternehmen beauftragen möchten, wenden Sie sich hierzu bitte direkt an das Heizkostenabrechungsunternehmen.

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